
HEIMORDNUNG
für das Unteroffizierheim der UHG e.V.
auf dem Heeresflugplatz Laupheim
1. Allgemeines
- Das Unteroffiziersheim gehört zu den Anlagen des Heeresflugplatzes Laupheim. Es steht allen Unteroffizieren, Unteroffiziersanwärtern, vergleichbaren Beamten und Arbeitnehmern zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung. Das Hausrecht wird durch den Vorstand wahrgenommen.
- Das Heim dient dem geselligen Beisammensein von Unteroffizieren,
Unteroffiziersanwärtern und diesen gleichgestellten Beamten und Arbeitnehmern und steht Dienststellen, Truppenteilen und der UHG zur Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung. Ganz besonders soll das Heim den unverheirateten oder von ihren Familien getrennt lebenden Unteroffizieren, Unteroffiziersanwärtern, Beamten und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, nach dem Dienst geselligen Kontakt zu pflegen. Es steht ebenfalls allen Unteroffizieren, Unteroffiziersanwärtern, Beamten und Arbeitnehmern zur Verfügung, die sich dienstlich oder privat im Standort aufhalten. - Unteroffiziersanwärter haben gegenüber früherer Bestimmungen mit Inkrafttreten dieser Heimordnung Zutrittsrecht zur UHG. Im Einvernehmen mit dem Kasernenkommandanten und dem Vorstand der UHG wurde dieses beschlossen. Um eine Mitgliedschaft bei der UHG können Sie sich erst nach bestandenem Uffz-Lehrgang bemühen. Sie zählen zu dem Personenkreis der Heimberechtigten.
- Alle Unteroffiziere, Beamte und Arbeitnehmer und deren Gäste, sowie die Unteroffiziersanwärter unterliegen dieser Heimordnung. (Unteroffiziersanwärter dürfen keine Gäste mit ins Heim bringen).
- Ordnung und Disziplin sind zu wahren. Bei Ausschreitungen ist der älteste anwesende Unteroffizier verpflichtet, Ruhe und Ordnung wieder herzustellen.
2. Anzug
- Das Unteroffiziersheim ist nur in ordentlicher Kleidung zu betreten
- Uniform: Der Jahreszeit entsprechende Uniform. Sportbekleidung und Monteuranzüge sind nicht gestattet.
- Zivil: Zivilkleidung soll dem guten Geschmack Rechnung tragen. Dies gilt auch für die Außenanlage der UHG.
- Die Garderobe ist grundsätzlich zu benutzen, das Aufhängen und Ablegen von Bekleidungsstücken in den Räumen des Unteroffiziersheims ist untersagt.
3. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Heimes sind im Aushang veröffentlicht. Bei Veranstaltungen, personellen Engpässen, bzw. dienstlichen Erfordernissen können sie vom Vorstand geändert werden.
4. Einnahme von Speisen und Getränken
Die Einnahme von Speisen und Getränken ist in allen Räumen gestattet. Bei der Bestellung ist der Mitgliedsausweis unaufgefordert vorzulegen. Das Mitbringen von Getränken und Esswaren ins Heim ist nicht gestattet.
5. Gäste
Gäste sollen sich im Heim der Unteroffiziere wohlfühlen. Jedes Mitglied kann bis zu 4 Personen in den Kasernenbereich mitnehmen. Laden mehrere Mitglieder jeweils Gäste zu einer Veranstaltung ein, so dass die Zahl 10 insgesamt überschritten wird, ist eine Genehmigung nach Nr. 6 erforderlich. Bei Veranstaltungen der UHG können jedoch Soldaten, die eigentlich auch Mitglied werden könnten, nicht "Gast" sein! Essenvorhaben ordentlicher Mitglieder mit mehr als 10 Personen (kleine Gesellschaften) sind im eigenen Interesse (Organisations- und Reservierungsgründen) grundsätzlich anzumelden. Bei UHG - Veranstaltungen wird den Mitgliedern das Recht, Gäste einzuladen auf die nächsten Angehörigen (Eltern, Kinder, Geschwister oder Verlobte) eingeschränkt. Mannschaftsdienstgrade (außer Unteroffizieranwärter) dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen als Gäste mitgebracht werden (z.B. geschlossene Veranstaltungen).
6. Veranstaltungen
Veranstaltungen, die die in Nr.5 festgelegten Grenzen überschreiten, sind genehmigungspflichtig und durch Vordrucke über den Vorstand der UHG beim KasKdt zu beantragen.
7. Ziviler Kfz-Verkehr und Alkohol
Bei nicht dienstlichen Veranstaltungen stellt der für die Veranstaltung Verantwortliche den ordnungsgemäßen Heimtransport, zumindest bis zum Verlassen des Kasernentores, sicher.
8. Bedienungspersonal
Das Bedienungspersonal darf in seiner Dienstzeit das Unteroffiziersheim nicht verlassen. Die Dienstaufsicht über die Ordonnanzen führt der Vorstand. Nur dieser ist berechtigt, den Ordonnanzen Weisungen zu erteilen. Beanstandungen sind bei einem Vorstandsmitglied - nicht beim Personal - vorzutragen. Die Ordonnanzen haben dem Vorstand vom Dienst sofort zu melden, wenn Speisen oder Getränke nicht durch Bargeld bezahlt werden.
9. Wirtschaftsräume
- Das Betreten der Wirtschaftsräume (Küche, Ausschank, Personalzimmer, Lagerräume) ist nur den Mitgliedern des Vorstandes und dem Bedienungspersonal gestattet.
- Die Einrichtungen des Unteroffiziersheimes sind pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen hat der Benutzer (auch für seine Gäste) Ersatz zu leisten. Geschirr, Bestecke und anderes Inventar, sowie ausliegende Spiele und Zeitschriften, dürfen nicht aus dem Unteroffiziersheim entfernt werden. Das Mitbringen von Haustieren in die Räume der UHG ist nicht erlaubt.
Die Heimordnung kann nur einen Rahmen als Anhalt für das Verhalten der Benutzer im Unteroffiziersheim aufzeigen. Es bedarf sowohl der eigenen wie auch gegenseitigen Kontrolle der Benutzer um Ausschreitungen jeglicher Art zu vermeiden und den Aufenthalt in den Räumen des Unteroffiziersheimes dem Zweck entsprechend Gestalten zu können.
Diese Heimordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Heimordnung vom 25.01.1985 ist aufgehoben.
Laupheim, den 26. September 1998
